Beurteilungen, Begriffe

BOB
Best of Breed - Bester Hund der Rasse (Es kann nur einen geben - Rüde oder Hündin). Die Auswahl fällt im Vergleich der erstplazierten Hunde aus den einzelnen Klassen

BOS
Best opposite sex - der beste Hund des anderen Geschlechts (wenn der BOB-Hund eine Hündin ist, ist der BOS-Hund der beste Rüde)

BIG
Best in Group - Bester Hund aus seiner Gruppe (FCI - Einteilung). Die Auswahl findet aus den BOB-Hunden der jeweiligen Gruppe statt.

BIS
Best in Show - Bester Hund der Ausstellung. Die Auswahl findet aus den BIG-Hunden, bzw. bei mehrtägigen Schauen zwischen den Tagessiegern statt.

CACIB
Anwartschaft auf den Titel "Internationaler Schönheitschampion"

CAC-VDH
Anwartschaft auf den nationalen Titel "Deutscher Champion (VDH)"

Die Klassen

Auf einer Ausstellung werden die Hunde nach Rüde und Hündinnen getrennt in verschiedenen Klassen gerichtet. Die einzelnen Klassen unterscheiden nach Alter und Qualifikation des Hundes.

Jüngstenklasse:
Hunde, die mindestens sechs Monate bis maximal neun Monate alt sind.

Jugendklasse:
Hunde, die am Tag der Zuchtschau mindesten neun Monate und einen Tag und maximal 18 Monate alt sind.

Championklasse:
Hunde, die am Tag der Zuchtschau mindestens 15 Monate alt sind und bis zum Meldeschluß einen qualifizierenden Titel nachweisen können. Solche Titel sind Nationale Championate, aber auch Einzeltitel in den jeweiligen Ländern (in Deutschland: Bundessieger oder VDH-Europasieger)

Ehrenklasse:
Hunde, denen bis zum offiziellen Meldeschluß von der FCI der Titel "Internationaler Schönheitschampion" zuerkannt wurde.

Gebrauchshundeklasse:
Hunde, die eine vom zuständigen Rassehundezuchtverein vorgegebene Arbeitsprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Offene Klasse:
Hunde, die am Tag der Zuchtschau mindestens 15 Monate alt sind und in der Champion-, Arbeitshunde- oder Ehrenklasse nicht startberechtigt sind.

Formwertnoten und Beurteilung (§ 7 VDH-Zuchtrichter-Ordnung):  

1. Der Zuchtrichter kann die folgenden Formwertnoten vergeben:

Vorzüglich (V)
Sehr Gut (SG)
Gut (G)
Genügend (Ggd)
Nicht genügend (NGdg)
Disqualifiziert (Disq)

In der Jüngstenklasse kann vergeben werden:

Vielversprechend (VV)
Versprechend (V)
Wenig versprechend (WV)


"Vorzüglich" darf nur einem Hunde zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, "Klasse" und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er wird die typischen Merkmale seines Geschlechts besitzen.

"Sehr Gut" wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden.


 

 

"Gut" ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, daß diese nicht verborgen werden.

 


"Genügend" erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen bzw. dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig läßt.


 

"Nicht genügend" erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen läßt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der seinem Rassemerkmal so wenig entspricht, daß die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muß auch ein Hund bewertet werden, der nach dem geltenden Standard einen schweren bzw. disqualifizierenden Fehler hat.


Ohne Bewertung ("Disqualifiziert") darf nur der Hund aus dem Ring entlassen werden, dessen Gangwerk, Gebäude, Gebiß, Haarkleid, Hoden, Rute usw. nicht durch den Zuchtrichter kontrolliert werden kann oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen. Dasselbe gilt, wenn der Zuchtrichter feststellt, daß ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur), der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinwegtäuscht. Der Grund für die Beurteilung "ohne Bewertung" ist im Richterbericht anzugeben.


 

Platzierungen (§§ 19, 20 VDH-Zuchtschau-Ordnung)

 Die besten vier Hunde einer Klasse sind vom Zuchtrichter zu platzieren (1. - 4. Platz), sofern diese mindestens die Formwertnote "Sehr Gut" erhalten haben

Wird ein Hund in den Ring gebracht, nachdem einer der Hunde der betreffenden Klasse bereits platziert ist, so scheidet er für die Platzierung aus. Er kann nur noch eine Formwertnote erhalten.

Als Kombination aus Formwertnote und Platzierung ergibt sich die Bewertung.
Zum Beispiel: V 1 - V 2 - V 3 - V 4 - V - SG...
oder SG 1 - SG 2 
nicht jedoch: SG 1 - V 2 - SG 3


Anwartschaften

1. CACIB (Certificat d’Aptitude au Championnat International de Beauté - Anwartschaft auf den Titel "Internationaler Schönheitschampion")

Das CACIB kann nur in der Championklasse, der Offenen Klasse oder der Gebrauchshundeklasse vergeben werden. Das Mindestalter des Hundes muß 15 Monate betragen. Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Richters.

Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden:
CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit "Vorzüglich I" bewertet sind, unabhängig von der Zahl der Konkurrenten.

CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit "Vorzüglich II" bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, daß der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel "Internationaler Schönheitschampion" von der FCI zuerkannt bekommen hat.
Ebenfalls kann der CACIB-Reserve-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tag der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte.

Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels "Internationaler Schönheitschampion" entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.


 

2. CAC-VDH (Anwartschaft auf den Titel "Deutscher Champion (VDH)")

Die Anwartschaften werden in der Offenen-, Champion- und Gebrauchshundeklasse - für Rüden und Hündinnen getrennt - in Wettbewerb gestellt.
Für den zweitbesten Rüden und für die zweitbeste Hündin jeder Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.
Die Vergabe liegt in jedem Falle im Ermessen des Zuchtrichters.


Titel

1. "Internationaler Schönheitschampion"

 

Voraussetzung für die Vergabe des Titels "Internationaler Schönheitschampion" sind vier durch die FCI bestätigte CACIB. Diese müssen unter mind. drei verschiedenen Richtern in mind. drei verschiedenen Ländern erworben werden. Davon einmal im Heimatland des Hundeeigentümers oder im Ursprungsland der Rasse. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr liegen.

Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle die folgenden Unterlagen eingereicht werden:

Vier CACIB-Vorschlagskarten;


Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes


Für Hunde, die Arbeitsprüfungen unterworfen sind, gelten Sonderregeln.

2. "Deutscher Champion (VDH)"

Der Titel "Deutscher Champion (VDH)"  wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden und die Vorschläge durch die VDH-Geschäftsstelle bestätigt worden sind.

Der Titel wird verliehen, wenn


Fünf bestätigte Anwartschaften nachgewiesen werden, von denen mindestens drei auf internationalen oder Allgemeinen Zuchtschauen errungen wurden.,

Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muß ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten und einem Tag liegen.


Die Anwartschaften müssen unter mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben sein.


 

Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Hundes Antrag auf Verleihung des Titels "Deutscher Champion (VDH)" bei der VDH-Geschäftsstelle stellen. Dazu sind die vier bestätigten Anwartschaften sowie eine Fotokopie der Ahnentafel vorzulegen.

Anwartschaft Deutscher Champion Klub

Vergabestimmungen Klubanwartschaften Genehmigt und gültig durch Vorstandsbeschluss ab 08.03.2014 Nach dem Vorstandsbeschluss vom 26.11.2005 wurde die Einführung der Klub-Anwartschaften in der Offenen-, Zwischen-, Champion-, Jugend- und Veteranenklasse beschlossen. Erstmalig können diese Klub-Anwartschaften auf der Europasieger-Zuchtschau am 07.Mai 2006 in den verschiedenen Klassen errungen werden. Vergabebestimmung des Titels Deutscher Champion Klub (CAC-Klub) Vergabe der Anwartschaften: in der Offenen-, Zwischen- und Championklasse möglich, getrennt nach Rüden und Hündinnen (Mindestalter 15 Monate). Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Die Anwartschaft (CACKlub) kann nur analog der Vergabe einer Anwartschaft CAC-VDH vergeben werden! Für den zweitbesten Rüden bzw. Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die ReserveAnwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wen am Tag der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher Champion Klub (CAC Klub) war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaften bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. Titel: Der Titel Deutscher Champion Klub (CAC-Klub) wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel Deutscher Champion Klub (CAC-Klub) vorgeschlagen wurden (davon muss mindestens eine Anwartschaft auf einer Spezial- Rassehunde - Ausstellung des RZV oder einer Gemeinschafts - Rassehunde - Ausstellung mit Beteiligung des RZV errungen worden sein). Mindestens drei Anwartschaften müssen auf Internationalen oder nationalen Ausstellungen errungen worden sein. Des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften unter drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der VDH – Bundessieger – Ausstellung und auf der VDH – Europasieger – Ausstellung zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve – Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in einen Anwartschaft erfolgt (für den Fall, dass am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im besitz des Titels Deutscher Champion Klub, CAC – Klub war). Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestabstand von 12 Monaten liegen. Der Titel DeutscherChampion – Klub (CAC – Klub) berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Ausstellungen im In- und Ausland (Bedingungen siehe Titel). Zuerkennung des Titels Deutscher – Champion – Klub (CAC-Klub): Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. Für die Zuerkennung des Titels müssen der Zuchtbuchstelle folgende Unterlagen eingereicht werden: Kopien des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf Internationalen und Nationalen Ausstellungen (Bedingungen siehe Titel) Original Ahnentafel Gebühr von 35,00 € Im übrigen gelten die VDH – Ausstellungs- und Richterordnung Vergabebestimmung des Titels Deutscher Jugend Champion Klub (DJC- Klub) Vergabe der Anwartschaften: in der Jugendklasse möglich, getrennt nach Rüden und Hündinnen (Mindestalter 9 Monate) mit höchstmöglicher Formwertnote. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Die Anwartschaft (DJC- Klub) kann nur analog der Vergabe einer Anwartschaft Dt. Jg.Ch.-VDH vergeben werden! Für den zweitbesten Rüden bzw. Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die ReserveAnwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wen am Tag der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher Jugend Champion Klub (DJC- Klub) war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaften bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. Titel: Der Titel Deutscher Jugend Champion Klub (DJC - Klub) wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für drei Anwartschaften auf den Titel Deutscher Jugend Champion Klub (DJC - Klub) vorgeschlagen wurden (davon muss mindestens eine Anwartschaft auf einer Spezial- Rassehunde - Ausstellung des RZV oder einer Gemeinschafts - Rassehunde - Ausstellung mit Beteiligung des RZV errungen worden sein). Mindestens zwei Anwartschaften müssen auf Internationalen oder nationalen Ausstellungen errungen worden sein. Des Weiteren müssen die drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der VDH – Bundessieger – Ausstellung und auf der VDH – Europasieger – Ausstellung zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungenen Reserve – Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in einen Anwartschaft erfolgt (für den Fall, dass am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher Jugend Champion Klub, DJC – Klub war). Zuerkennung des Titels Deutscher Jugend Champion Klub (DJC-Klub): Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. Für die Zuerkennung des Titels müssen der Zuchtbuchstelle folgende Unterlagen eingereicht werden: Drei Kopien des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf Internationalen und Nationalen Ausstellungen (Bedingungen siehe Titel) Original Ahnentafel Gebühr von 20,00 € Im übrigen gelten die VDH – Ausstellungs- und Richterordnung Vergabebestimmung des Titels Deutscher Veteranen Champion Klub (DVC – Klub) Vergabe der Anwartschaften: in der Veteranenklasse möglich, getrennt nach Rüden und Hündinnen (Mindestalter 8 Jahre). Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Die Anwartschaft (DVC - Klub) kann nur analog der Vergabe Anwartschaft Dt.Vet.Ch.-VDH vergeben werden! Für den zweitbesten Rüden bzw. Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wen am Tag der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher Veteranen Champion Klub (DVC Klub) war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaften bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. Titel: Der Titel Deutscher Veteranen Champion Klub (DVC - Klub) wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für drei Anwartschaften auf den Titel Deutscher Veteranen Champion Klub (DVC - Klub) vorgeschlagen wurden (davon muss mindestens eine Anwartschaft auf einer Spezial- Rassehunde - Ausstellung des RZV oder einer Gemeinschafts - Rassehunde - Ausstellung mit Beteiligung des RZV errungen worden sein). Mindestens zwei Anwartschaften müssen auf Internationalen oder nationalen Ausstellungen errungen worden sein. Des Weiteren müssen die drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der VDH – Bundessieger – Ausstellung und auf der VDH – Europasieger – Ausstellung zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve – Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in einen Anwartschaft erfolgt (für den Fall, dass am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im besitz des Titels Deutscher Veteranen Champion Klub, DVC – Klub war). Für die Erringung der Anwartschaften besteht keine zeitliche Einschränkung. Zuerkennung des Titels Deutscher – Veteranen - Champion – Klub (DVC-Klub): Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. Für die Zuerkennung des Titels müssen der Zuchtbuchstelle folgende Unterlagen eingereicht werden: Kopien des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf Internationalen und Nationalen Ausstellungen (Bedingungen siehe Titel) Original Ahnentafel Gebühr von 20,00 € Im übrigen gelten die VDH – Ausstellungs- und Richterordnung